Ingenieurin/Ingenieur (w/m/d) für die Tätigkeit als Aufsichtsperson oder Aufsichtsperson in Vorbereitung gemäß § 18 SGB VII
Bewerben Sie sich bis spätestens 27.10.2026
Die Auswahlspräche sind voraussichtlich in der Kalenderwoche 48/49 geplant, eine entsprechende Einladung erhalten Sie rechtzeitig.
Bewerbung starten - Öffnet sich in einem neuen FensterIHRE AUFGABEN
-
Sie überwachen Mitgliedsunternehmen und beraten sie zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und unterstützen sie bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- Arbeitsunfälle und Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten untersuchen Sie vor Ort, analysieren Arbeitsbedingungen und leiten daraus mögliche Ursachen ab.
- Präventionsmaßnahmen entwickeln Sie auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, arbeiten dazu in Präventionsprojekten mit und tauschen sich mit anderen Institutionen und Fachnetzwerken über neue Ansätze im Arbeits- und Gesundheitsschutz aus.
- Sie planen und gestalten Seminare, Qualifizierungsmaßnahmen und Fachtagungen – insbesondere für Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte – und erarbeiten Informationsmaterialien zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
IHR PROFIL
Unser Auswahlverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. Sollte die Stelle nicht mit einer/einem Bewerbenden besetzt werden können, die/der das Kriterium der Qualifizierung Stufe 1 erfüllt, werden Bewerbende mit der Qualifizierung Stufe 2 im Rahmen des Auswahlverfahrens berücksichtigt.
Gemeinsames Anforderungsprofil für die Qualifizierungsstufen 1 und 2
- Bildungshintergrund: Sie haben ein Hochschulstudium (Bachelor, Diplom FH) im Bereich der Ingenieurwissenschaften abgeschlossen, idealerweise mit dem Schwerpunkt
- Maschinenbau,
- Verfahrenstechnik,
- Sicherheitstechnik,
- Elektrotechnik
- oder Umwelttechnik.
- Berufserfahrung: Nach Ihrem Studienabschluss haben Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit Berührungspunkten zum Handlungsfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gesammelt.
- Fachkenntnisse: Im Umgang mit MS-Office-Anwendungen fühlen Sie sich sicher und arbeiten sich zügig in neue Software ein, zum Beispiel in Tools für Online-Seminare.
- Persönlichkeit: Sie treten sicher und verbindlich auf, kommunizieren klar und begegnen Ihrem Gegenüber immer offen und respektvoll. Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit und ein gutes Gespür für Zwischenmenschliches zeichnen Sie aus.
- Arbeitsweise: Zielorientiert und strukturiert navigieren Sie sich durch Ihren Arbeitsalltag. Neuen Entwicklungen in Ihrem Fachgebiet verfolgen Sie mit Begeisterung.
- Weiterhin: Bereitschaft zur NRW-weiten Außendiensttätigkeit bringen Sie ebenso mit wie den Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B.
Darüber hinaus von Vorteil:
Sie bringen durch Berufserfahrung oder durch das Studium nachgewiesene Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheit und/oder Kenntnisse in Maschinensicherheit mit
Die Unfallkasse NRW will Frauen aktiv fördern. Bewerbungen von Frauen sind deshalb ausdrücklich erwünscht.
---------------------------------------------------------------------------------------
Qualifizierungserfordernisse je Stufe
Qualifizierung Stufe 1:
Sie besitzen die Befähigung für die Tätigkeit als Aufsichtsperson (§ 18 SGB VII) oder eine abgeschlossene Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 im technischen Dienst der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden
Qualifizierung Stufe 2:
Sie bringen die Bereitschaft mit, an der zweijährigen Vorbereitungszeit zur Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII und der abschließenden Prüfung teilzunehmen. Externe Ausbildungsphasen, z. B. an der DGUV-Akademie, gehören dazu. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie unter https://www.dguv.de/de/praevention/aus-weiterbildung/aufsichtspersonen/index.jsp
UNSER ANGEBOT
Je nach Vorliegen Ihrer persönlichen Qualifikation bieten wir Ihnen folgende Konditionen:
1. Bewerberinnen und Bewerber, die die Befähigung für die Tätigkeit als Aufsichtsperson (§ 18 SGB VII) oder eine abgeschlossene Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 im technischen Dienst der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden nachweisen können:
Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach nach EG 12 TVöD-VKA bzw. einer Besoldung nach A 12 LBesG NRW, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt.
Die Stufenzuordnung erfolgt für Tarifbeschäftigte je nach Ihrer individuellen Berufserfahrung, so dass Sie ein Bruttomonatsgehalt zwischen 4.415,70 € und 6.900,18 € erwartet.
Bei bestehenden Beamtenverhältnissen bzw. DO-Angestelltenverhältnissen (Laufbahngruppe 2. 1. Einstiegsamt) ist die statusgleiche Übernahme möglich. Beförderungen sind erst nach Vorliegen der beamten- bzw. dienstordnungsrechtlichen sowie stellenplantechnischen Voraussetzungen bis zu dem oben genannten Amt möglich (Bruttomonatsgehalt zwischen 4.504,78 € und 5.770,65 €).
- Die Ausübung der Funktion durch entsprechende Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
2. Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht die Prüfung zur Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII abgeschlossen haben:- Ein zunächst für zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis während der Ausbildung zur Aufsichtsperson mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA. Die Stufenzuordnung erfolgt für Tarifbeschäftigte je nach Ihrer individuellen Berufserfahrung, so dass Sie ein Bruttomonatsgehalt zwischen 4.269,64 € und 6.326,77 € erwartet.
- Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches nach Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA vergütet ist. Die Stufenzuordnung erfolgt für Tarifbeschäftigte je nach Ihrer individuellen Berufserfahrung, so dass Sie ein Bruttomonatsgehalt zwischen 4.415,70 € und 6.900,18 € erwartet.
Die Tätigkeit eignet sich während der Vorbereitungszeit zur Aufsichtsperson nicht für eine Teilzeitbeschäftigung. Nach erfolgreichem Abschluss der Vorbereitungszeit ist eine Beschäftigung in Teilzeit möglich.