Maschinenbauingenieurin/Maschinenbauingenieur (w/m/d) für die Tätigkeit als Aufsichtsperson in Vorbereitung gemäß § 18 SGB VII
Bewerben Sie sich bis spätestens 09.09.2026
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Während Ihrer zweijährigen Vorbereitungszeit mit anschließender Prüfung bilden wir Sie zur Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII aus. Dabei lernen Sie, Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu unterstützen, sichere und gesundheitsgerechte Bildungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
- Sie beraten Mitgliedsunternehmen zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und helfen Ihnen bei der Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- Arbeitsunfälle und Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten untersuchen Sie vor Ort, analysieren Arbeitsbedingungen und leiten daraus mögliche Ursachen ab.
- Präventionsmaßnahmen entwickeln Sie auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, arbeiten dazu in Präventionsprojekten mit und tauschen sich mit anderen Institutionen und Fachnetzwerken über neue Ansätze im Arbeits- und Gesundheitsschutz aus.
- Dazu planen und gestalten Sie Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen, z.B. zu den Themenbereichen Geräte und Anlagen für Forschungszwecke und Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Betriebsanweisungen, organisieren Fachtagungen und erstellen Informationsmaterialien zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
IHR PROFIL
- Bildungshintergrund: Sie haben ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Universitätsdiplom) Maschinenbau oder eines artverwandten, gleichwertigen Studiengangs.
- Berufserfahrung: Nach Ihrem Studienabschluss haben Sie mindestens zwei Jahre studiennahe und für die Berufsausübung als Aufsichtsperson förderliche Berufserfahrung, idealerweise im Bereich der Entwicklung bzw. des Prototypenbaus von Maschinen, gesammelt. Vorteilhaft sind weiterhin Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Qualifizierung: Sie bringen die Bereitschaft mit, an der zweijährigen Vorbereitungszeit zur Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII und der abschließenden Prüfung teilzunehmen. Externe Ausbildungsphasen, z. B. an der DGUV-Akademie, gehören dazu. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier.
- Fachkenntnisse: Im Umgang mit MS-Office-Anwendungen fühlen Sie sich sicher und arbeiten sich zügig in neue Software ein, zum Beispiel in Tools für Online-Seminare.
- Persönlichkeit: Sie treten sicher und verbindlich auf, kommunizieren klar und begegnen Ihrem Gegenüber immer offen und respektvoll. Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit und ein gutes Gespür für Zwischenmenschliches zeichnen Sie aus.
- Arbeitsweise: Zielorientiert und strukturiert navigieren Sie sich durch Ihren Arbeitsalltag. Neue Entwicklungen und Fragestellungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz greifen Sie eigeninitiativ auf und vertiefen diese.
- Weiterhin: Bereitschaft zur NRW-weiten Außendiensttätigkeit bringen Sie ebenso mit wie den Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B.
- Darüber hinaus sind durch Berufserfahrung oder durch das Studium nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes von Vorteil.
UNSER ANGEBOT
Ein zunächst für zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis während der Ausbildung zur Aufsichtsperson mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA. Die Stufenzuordnung erfolgt für Tarifbeschäftigte je nach Ihrer individuellen Berufserfahrung, so dass Sie ein Bruttomonatsgehalt zwischen 4.269,64 € und 6.326,77 € erwartet.
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches nach Entgeltgruppe 13 TVöD-VKA vergütet ist. Die Stufenzuordnung erfolgt bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung für Tarifbeschäftigte je nach Ihrer individuellen Berufserfahrung, so dass Sie ein Bruttomonatsgehalt zwischen 4.901,11 € und 7.025,87 € erwartet.
Die Tätigkeit eignet sich während der Vorbereitungszeit zur Aufsichtsperson nicht für eine Teilzeitbeschäftigung. Nach erfolgreichem Abschluss der Vorbereitungszeit ist eine Beschäftigung in Teilzeit möglich.