Leiterin/Leiter (w/m/d) Team Rechnungsprüfung
Bewerben Sie sich bis spätestens 31.03.2025
Bewerbung starten - Öffnet sich in einem neuen FensterIHRE AUFGABEN
- Sie übernehmen die fachliche und personelle Führung des Teams
- Sie sind verantwortlich für die qualitative und quantitative Kontrolle, Auswertung sowie Steuerung der Arbeitsabläufe und Ergebnisse Ihres Teams, insbesondere bei der Prüfung von DRG-Rechnungen, MRT-/CT-Rechnungen sowie Rechnungen über ambulante Operationen
- In besonderen Fällen treffen Sie Entscheidungen bei rechtlichen und medizinischen Zweifelsfragen
- Sie bearbeiten Widersprüche gegen Rechnungskorrekturen
- Sie erstellen und verbuchen Forderungen aus von zu viel abgerechneten Leistungen der Dienstleister in speziellen Fallgestaltungen
- Sie beraten und unterstützen einzelne Projekte im Zusammenhang mit Ihrem Rechnungsprüfungsteam
IHR PROFIL
- Sie verfügen vorzugsweise über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom FH) der Sozialversicherung, idealerweise mit dem Schwerpunkt gesetzliche Unfallversicherung,
- oder über ein abgeschlossenes Studium für den staatlichen bzw. kommunalen Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung, der Rentenversicherung oder des Arbeitsmarktmanagements
- oder Sie haben den Verwaltungslehrgang II erfolgreich absolviert
- oder Sie verfügen als Tarifbeschäftigte(r) über eine gleichwertige Qualifikation durch den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung für den gehobenen Dienst nach der Fortbildungs- und Prüfungsordnung der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bzw. der gewerblichen Berufsgenossenschaften oder im Geltungsbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), verbunden mit der Feststellung gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen
- oder alternativ verfügen Sie als DO-Angestellte(r) über eine gleichwertige Qualifikation durch den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung für den gehobenen Dienst nach der Fortbildungs- und Prüfungsordnung der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bzw. der gewerblichen Berufsgenossenschaften oder im Geltungsbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
- Sie konnten bereits mindestens ein Jahr Berufserfahrung, vorzugsweise bei einem Sozialversicherungsträger, sammeln.
- Sie bringen ausgeprägte Führungs- und Motivationsfähigkeit mit, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgreich zu leiten.
- Sie zeichnen sich durch eine gute Arbeitsorganisation aus und können auch bei erhöhtem Arbeitsanfall zuverlässig, koordiniert sowie ergebnis- und zielorientiert arbeiten.
- Ihre ausgeprägten Kommunikationsfähigkeiten zeigen sich in einer klaren mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise. Zudem pflegen Sie einen serviceorientierten Umgang mit internen und externen Ansprechpersonen.
- Ihr kooperatives Verhalten trägt maßgeblich zu einem positiven Arbeitsklima bei, wobei Sie insbesondere im Führungsteam der Abteilung Eingangssachbearbeitung/Dienstleistungen eine unterstützende Rolle einnehmen.
- Eigeninitiative und die Bereitschaft, sich selbstständig in neue Aufgabenfelder einzuarbeiten sowie Kenntnisse der einschlägigen Gesetzgebung, der Rechtsgrundlagen und des Vertragswesens anzueignen, gehören zu Ihren Stärken.
- Zudem beherrschen Sie den sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen.
Darüber hinaus von Vorteil:
- Sie verfügen über umfassende Kenntnisse der Sozialgesetzbücher, des Verwaltungsrechts sowie der angrenzenden Rechtsbereiche, ergänzenden Richtlinien, Rechtsverordnungen und Rahmenvereinbarungen. Dies umfasst insbesondere die Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Kodierrichtlinien, Ärzteverträge, UV-GOÄ und die Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen.
UNSER ANGEBOT
Eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach EG 9c TVöD-VKA bzw. bis zu einer Besoldung nach A 10 LBesG NRW, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst). Bei Beamtinnen/Beamten bzw. DO-Angestellten richtet sich die Besoldung zunächst nach der bisherigen Besoldungsgruppe. Beförderungen sind erst nach Vorliegen der beamten- bzw. dienstordnungsrechtlichen und laufbahnrechtlichen sowie stellenplantechnischen Voraussetzungen möglich.
Die Ausübung der Funktion durch entsprechende Teilzeitbeschäftigung ist möglich.